Die Rechtsanwaltskammer

Jeder Rechtsanwalt gehört einer Rechtsanwaltskammer an.

Die Zugehörigkeit zu einer Rechtsanwaltskammer bildet eine der Besonderheiten des Rechtsanwaltsberufes. Diese Zugehörigkeit bedeutet, dass die Mitglieder der Anwaltskammer sich bewusst einer Disziplin, die Garant der Würde und der Ehre des Berufes ist, unterwerfen.

Die Rechtsanwaltskammer besteht aus den auf der Liste eingeschriebenen Rechtsanwälte und den Rechtsanwaltspraktikanten.

 

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer und der Vorstand der Rechtsanwaltskammer

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer und der Vorstand der Rechtsanwaltskammer spielen eine wichtige Rolle auf der Disziplinar- und der Regelungsebene. Ihr Hauptziel ist es, sich zu vergewissern, dass die Pflichten des Rechtsanwalts korrekt erfüllt sind und dass er im Rahmen seines Berufes die deontologischen Regeln einhält.

Der Präsident ist der Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer. (verweis zu den Artikeln 86-92 des CODEX).

Im Rahmen von Feierlichkeiten repräsentiert er die Rechtsanwaltskammer und ist als Einziger befugt, die Rechtsanwaltskammer zu repräsentieren, sei es vor Gericht oder gegenüber den Verwaltungsbehörden.

Er prüft die Beschwerden, die ihm zu Lasten der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer übermittelt werden.

Im Falle der Abwesenheit des Präsidenten oder falls Letzterer verhindert ist, wird er durch den Vizepräsident ersetzt. (verweis zu den Artikeln 93 des CODEX).

Der Präsident beruft die Generalversammlung der Rechtsanwälte und den Vorstand der Rechtsanwaltskammer ein.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 15 gewählten Rechtsanwälten der Anwaltskammer zusammen.

Unter seinen Mitgliedern wird ein Sekretär gewählt (verweis zu den Artikeln 94-95 des CODEX).

Der Vorstand hat als Aufgabe:

  • die Ehre der Rechtsanwaltskammer zu wahren
  • und die Prinzipien der Würde, der Ehrenhaftigkeit und des Taktbewusstseins, die die Basis des Berufes bilden und eine angemessene Ausübung des Berufes garantieren, zu wahren.

Der Präsident und die Vorstandsmitglieder werden jährlich durch die Generalversammlung der Rechtsanwälte gewählt. (verweis zu den Artikeln 40-51 des CODEX).

 

Zusammensetzung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Lüttich-Huy setzt sich zurzeit wie folgt zusammen:

Batonnier der Rechtsanwaltskammer : Herr Rechtsanwalt Laurent WINKIN

Ehemaliger Batonnier der Rechtsanwaltskammer : Maître François DEMBOUR

Batonnier der Abteilung von Liège : Maître Sébastien OLIVIER

Batonnier der Abteilung von Huy : Maître Marie MONTLUC

Mitglieder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer: Maître Hélène GERMAIN, Maître Géraldine DANLOY, Maître Bernard DE COCQUEAU, Maître Stéphane ROBIDA, Maître Pierre BAYARD, Maître Sébastien NINANE, Maître Elisabeth KIEHL, Maître François DEGUEL, Maître Laurence BURTON, Maître Stéphanie OTTE, Maître Joanne ALBERT, Maître Hélène WATTECAMPS, Maître Thomas BOCQUET.