Anwälte verteidigen seit jeher persönliche Freiheiten und Werte. Im Alltag oder im Berufsleben treten sie unabhängig von der Tragweite ihrer Entscheidungen als Berater von Privatpersonen und Unternehmen auf. Darüber hinaus können nur Anwälte rechtmäßig vor Gericht Prozesse führen (abgesehen von gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmen).


Anhören, verhindern, schlichten, verhandeln

Die Aufgabe eines Anwalts besteht in erster Linie darin, die Rechtsuchenden anzuhören, sie zu beraten und schlichtend tätig zu werden. Er gibt einer vorbeugenden Beratung den Vorzug, verfasst oder prüft Verträge, nimmt an Verhandlungen teil und wirkt auf den Abschluss von Vergleichen und außergerichtlichen Lösungen hin.


Betreuung von Streitfällen

Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, verteidigt der Anwalt die Interessen seines Mandanten vor Gericht. Er ist sein Fürsprecher und wurde speziell dafür ausgebildet, diese Funktion vor sämtlichen Gerichten und in allen Bereichen auszuüben (rechtlich, administrativ, steuerlich, beruflich usw.).


Mediation und Schiedsverfahren

Die Vermittlung und das Schiedsverfahren sind Verfahren zur Lösung von Streitfällen, mit denen ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann.
 
Ein Anwalt kann zum Mediator ernannt werden. 


Bei der Vermittlung handelt es sich um ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur Konfliktlösung, das von einem neutralen und von den Parteien unabhängigen Vermittler geführt wird, der die Kommunikation zwischen den Parteien erleichtert und ihnen dabei hilft, eine eigene Lösung für ihren Konflikt zu finden.

Die Anwaltskammer Lüttich hat im Dezember 1995 ein Vermittlungszentrum eingerichtet, an dem Anwälte tätig sind, die über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen oder eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und vom Vermittlungszentrum zugelassen sind.


Ein Anwalt kann aufgrund seiner Kompetenz und Unabhängigkeit auch als Schiedsrichter auftreten.


Bei einem Schiedsverfahren wird ein Konflikt nicht von ordentlichen Gerichten, sondern von einem oder mehreren Schiedsrichtern entschieden, die von den Parteien ausgewählt und vergütet werden.


Sonstige Aufgaben

Anwälte können weitere rechtliche Aufgaben ausüben, wie z. B. als Konkursverwalter, vorläufiger Verwalter, stellvertretender Richter, Schuldenmediator usw.