Kompetenz

Der Rechtsanwalt ist ein Experte, der in einem rechtsberatenden Beruf tätig ist. Alle Rechtsanwälte sind ihren Mandanten gegenüber zur Erbringung kompetenter und werthaltiger Leistungen verpflichtet, unabhängig davon, ob sie allein oder zusammen mit anderen Anwälten arbeiten, als allgemeiner Rechtsanwalt tätig oder auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert sind.
 
Darüber hinaus ist jeder Anwalt verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden.
 

Standesregeln

Mit der Vereidigung unterliegt der Rechtsanwalt Standesregeln, deren Einhaltung vom Präsidenten und Vorstand der Rechtsanwaltskammer überwacht wird.

Der Berufsstand unterliegt drei grundlegenden Prinzipien:

a) Unabhängigkeit
Der Rechtsanwalt ist gegenüber dem Richter, dem Mandanten und jedweder vorgefassten Meinung unabhängig. Es ist ihm daher nicht möglich, einander entgegenstehende Interessen zu vertreten.  Zudem ist der Rechtsanwalt aufgrund dieser Unabhängigkeit berechtigt, frei vor Gericht zu sprechen (Vortragsimmunität) und Fälle nach bestem Wissen und Gewissen zu übernehmen oder abzulehnen.
b) Rechtschaffenheit und Würde
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, alle rechtlichen und moralischen Pflichten strengstens zu beachten und weder im Privat- noch im Berufsleben ein Verhalten an den Tag zu legen, das der Ehre des Berufsstands schaden könnte.
c) Berufsgeheimnis
Der Rechtsanwalt ist nicht berechtigt, ihm anvertraute vertrauliche Informationen offen zu legen. Ebenso ist die Korrespondenz von Anwälten untereinander sowie zwischen Rechtsanwalt und Mandant vertraulich und darf mit Ausnahme bestimmter Fälle nicht vor Gericht verwendet werden.
Diese Regelung ermöglicht es Anwälten, untereinander sowie mit ihren Mandanten frei und ungehindert zu kommunizieren. Verhandlungen können somit vertraulich geführt werden, was häufig den Schlüssel zum Verhandlungserfolg darstellt.
 

Dienstordnung

Jeder Anwalt unterliegt der Dienstordnung der Rechtsanwaltskammer, der er angehört.  Gesetzlich vorgesehen ist ein unter die Zuständigkeit des Appellationsgerichts fallender Disziplinarsenat, der vom Präsidenten der Anwaltskammer auf Beschwerde eines Mandanten oder Rechtsanwalts angerufen wird.  Der Beschwerdeführer wird über den Fortgang des Disziplinarverfahrens auf dem Laufenden gehalten und kann oder bestimmten Umständen sogar gehört werden. Im Falle einer Berufung entscheidet der Berufungsdisziplinarsenat mit Sitz in Brüssel.
 
Die vom Disziplinarsenat verhängten Strafen reichen von einer Verwarnung bis hin zu einem vorübergehenden oder endgültigen Berufsverbot (Suspendierung oder Löschung).  Der Beschwerdeführer ist zudem berechtigt, die Haftung seines Anwalts vor einem ordentlichen Straf- oder Zivilgericht einzuklagen.
 

Berufsversicherungen

Die Haftung des Rechtsanwalts bei Irrtümern oder Fehlern wird über eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Versicherung gegen Rechtsmissbrauch gewährleistet.